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Aufnahmeprüfung
Donnerstag, 5. Juli 2012, 8:00 Uhr
Die Aufnahmeprüfung für den 5-jährigen Lehrgang muss nur in folgendem Fall abgelegt werden:
Schriftliche Prüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik (ab "Befriedigend" in der II. LG der 4. Klasse Hauptschule: Ausnahme: SchOG 68/1).
Sofern schriftliche Prüfungen mit "Nicht genügend" beurteilt werden, ist im jeweiligen Prüfungsgebiet eine mündliche Prüfung abzulegen.Die Aufgaben für diese Prüfungen sind dem Lehrstoff der I. Leistungsgruppe der Hauptschule entnommen.
Mathematik:
Grundrechnungsarten (schriftliche Verfahren), Bruchrechnung, Potenzen, Termumformungen, Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen, Umformen von Formeln, Textaufgaben; Satz von Pythagoras mit Anwendungen; Darstellung und Berechnung von ebenen Figuren (U, A) und Körpern (O, V). Taschenrechner darf verwendet werden, Formelheft nicht.
Englisch:
Grundgrammatik: tenses, if-sentences, adverb, question, negation; Textverständnis, freie Textproduktion (ca. 100 Worte).
Deutsch:
schriftlich: einstündiger Aufsatz (Erlebnis- oder Phantasieerzählung, z.B. Fortsetzungsgeschichte)
mündlich: Nachbesprechung der Fehler aus der schriftlichen Arbeit, Rechtschreibkenntnisse, Grammatikkenntnisse (Zeiten, Fälle, Wortarten), kurze Texte mit eigenen Worten wiedergeben (mit Deutungsansätzen).